Datenschutzordnung

FMSC Bauland e.V Adelsheim

 

Anhang „Datenschutzordnung“

 

Datenschutz/Persönlichkeitsrechte

(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder

(Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen

(EDV) zur Erfüllung der gemäß der Satzung des FMSC-Bauland zulässigen Zwecke und Aufgaben,

beispielsweise im Rahmen der Arbeiten des Vereins. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende

Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Funk), sowie EMail-

Adresse, Geburtsdatum und Funktion(en) im Verein. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine

Mitgliedsnummer zugeordnet.

Rechtsgrundlage: Art.6 Abs. 1S.1a EU-DSGVO und Art.6 Abs. 1 S 1b EU-DSGVO.

(2) Als Mitglied des Deutschen Modellfliegerverbandes und evtl. zukünftiger Verbände, ist der

Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an

diese z.B., Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Vereinsleitungsmitglieder mit Funktion,

Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adresse.

(3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder

seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder

Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner

Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige

Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger

die Daten ausschließlich zum Zwecke der Versicherungsabwicklung und die Weitergabe der Daten von

der Versicherung an Dritter nur mit unserer Zustimmung verwendet.

(4) Im Zusammenhang mit dem Satzungsziel des FMSV - Bauland veröffentlicht der Verein

personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder, nur nach der schriflichen Genehmigung der

betreffenden Mitglieder, auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung

an Print- und Telemedien, sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesonders Teilnehmerlisten

für Wettkampfveranstaltungen. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei

auf Name, Vereinszugehörigkeit und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Altersklassen)

erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.

(5) Die in Absatz 4 angeführten Voraussetzungen gelten auch in seinen Pressemitteilungen, sowie auf

seiner Homepage ebenso evtl. Ehrungen, Jubiläum, Hochzeit, Geburt, besondere Erfolge und Ereignisse,

sowie Geburtstage seiner Mitglieder.

(6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Funktionsträger des Vereins,

herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme

erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner

satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der

notwendigen Daten gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und

sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, so bald

deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.

(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes

(insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,

deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung

seiner Daten.

(8) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Ausführungen stimmen

die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung

ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige,

über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung

oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen

hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

Diese Datenschutzordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 30.11.2018 durch

Mehrheitsbeschluß angenommen.